Wir haben uns einer Klassifizierung durch den Deutschen Tourismusverband unterzogen.
Unsere Ferienwohnungen 1, 2, 3 und 4 wurden mit vier Sternen bewertet.
Auszug aus der Touristischen Informationsnorm des Deutschen Tourismusverbandes:
Klassifizierung
Die Deutsche Hotelklassifizierung sowie die Klassifizierungsmodelle für Privatzimmer, Ferienwohnungen bzw. -häuser, Campingplätze und Bauernhöfe eröffnen den Beherbergungsbetrieben durch eine deutlichere Produktpositionierung verbesserte Absatzchancen und vereinfachen den Zugang zu den Informations- und Reservierungssystemen. In- und ausländische Gäste verlangen nach einer verlässlichen Übersicht über den Standard der Beherbergungsbetriebe, damit sie bereits vor der Ankunft wissen, welche Leistungen und Angebote sie erwarten. Es werden nur objektive Kriterien wie z.B. Zimmerausstattung bewertet, subjektive Eindrücke werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das gastronomische Angebot wird durch die Deutsche Hotelklassifizierung nicht bewertet. Die Darstellung des Leistungsangebotes der Beherbergungsbetriebe in Form von Sternen bietet eine aussagekräftige Kurzbotschaft für den Endverbraucher, vor allem auch im Vergleich mit den internationalen Anbietern.
Deutsche Hotelklassifizierung
Seit 1996 bietet der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband
(DEHOGA) die „Deutsche Hotelklassifizierung“ als bundesweit einheitliches
Klassifizierungssystem an.
Die Deutsche Hotelklassifizierung erfolgt auf
freiwilliger Basis. Jeder Betrieb kann selbst entscheiden, ob und wie lange er
sich an dem Verfahren beteiligen möchte. Aufgrund der Transparenz der Kriterien
kann jeder Betrieb im vorhinein ermitteln, in welche Kategorie er eingestuft
werden wird. Beteiligen können sich alle konzessionierten Beherbergungsbetriebe
mit mehr als 8 Betten, also Hotels, Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen. Mit
der organisatorischen Durchführung der Deutschen Hotelklassifizierung haben die
Landesverbände des DEHOGA in der Regel eigens dafür gegründete Gesellschaften
beauftragt.
Die Kategorien:
Die
Beherbergungsbetriebe werden in fünf Sternekategorien
eingeteilt:
| Tourist | |
| Standard | |
| Komfort | |
| First Class | |
| Luxus |
Die Kriterien der Hotelklassifizierung werden in regelmäßigen Abständen überarbeitet. Weitere Informationen:
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA)
Am
Weidendamm 1a
10117 Berlin
Telefon: 030 - 726252-0
Telefax:
030-726252-42
Klassifizierung für
Ferienwohnungen, -häuser und
Privatzimmer
Die Klassifizierung des DTV wurde 1994 entwickelt und wird nach
ihrer 2. Überarbeitung im Februar 1999 bundesweit umgesetzt. Sie ergänzt die
Klassifizierung für gewerbliche Beherbergungsbetriebe, die als „Deutsche
Hotelklassifizierung“ durch den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA)
bzw. durch dafür gegründete Gesellschaften durchgeführt wird. Zur Kennzeichnung
der Qualität privater Ferienunterkünfte hat der DTV auf die Sterne als
international anerkannte Symbole zurückgegriffen. In den Gastgeberverzeichnissen
sollte auf die Unterschiede zwischen Deutscher Hotelklassifizierung und der
DTV-Klassifizierung unbedingt deutlich hingewiesen werden. Dazu werden die
Sterne-Ergebnisse der Ferienwohnungen und -häuser mit einem F (z.B. F
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die der Privatzimmer mit einem P (z.B. P ![]()
) gekennzeichnet. Im Privatzimmerbereich können maximal 4
Sterne vergeben werden.
Der DTV hat mit dem DEHOGA eine Abgrenzung zwischen den beiden
Klassifizierungsmodellen vereinbart: Alle konzessionierten Betriebe werden
entsprechend den Kriterien des DEHOGA eingestuft. Bei Apartmenthotels und
Boardinghäusern kommt es auf den Charakter der Unterkunft an. Steht das Wohnen
in separaten Apartments im Vordergrund, so greift die DTV-Klassifizierung; liegt
der Schwerpunkt auf dem hotelmäßigen Service mit der zusätzlichen Möglichkeit
der Selbstverpflegung, fällt die Klassifizierung in den Bereich des DEHOGA.
Privatzimmer, Ferienhäuser und -wohnungen des Segments „Urlaub auf dem
Bauernhof“ werden grundsätzlich anhand der DTV-Kriterien klassifiziert. Handelt
es sich jedoch um größere, konzessionierte Betriebe mit erkennbarem
Hotelcharakter, greift die deutsche Hotelklassifizierung.
Die Durchführung
der DTV-Klassifizierung liegt in der Hand der örtlichen Tourismusinstitutionen.
Ihre Aufgabe ist es, die Vermieter über die Klassifizierung zu informieren, die
Klassifizierungsbögen zu verteilen und auszuwerten, die Vermieter gegebenenfalls
zu beraten und vom Ergebnis zu benachrichtigen. Die Ergebnisse der
Klassifizierung werden in den lokalen Unterkunftsverzeichnissen veröffentlicht.
Über die örtliche Tourismusorganisationen können auf Wunsch der Vermieter
Klassifizierungsschilder und/oder Urkunden beim Deutschen Tourismusverband
bestellt werden.
Verbindlich festgelegt wurde die Gültigkeitsdauer der
Klassifizierung: Sie gilt für drei Jahre und muss danach erneut durchgeführt
werden. Auf den Klassifizierungsschildern wird die Gültigkeitsdauer durch eine
Plakette angezeigt. Weitere Informationen unter:
Notwendige Angaben in der Legende der Gastgeberverzeichnisse zur
Klassifizierung
In der Legende bzw. an
prominenter Stelle im allgemeinen Informationsteil sollte darüber informiert
werden, dass sich gewerbliche und private Anbieter wie Campingplätze einer
freiwilligen Klassifizierung nach bundeseinheitlichen Kriterien unterzogen
haben.
Besonders wichtig ist der Hinweis, dass eine Beteiligung an diesen
Klassifizierungen jeweils freiwillig ist und eine Nichtteilnahme an der
Klassifizierung keine Rückschlüsse auf die Qualität zulässt.
Formulierungsvorschlag:
„Die im Verzeichnis den Beherbergungsbetrieben sowie
privaten Anbietern wie Campingplätzen zugeordneten Sterne sind das Ergebnis
einer freiwilligen Klassifizierung durch die Landesverbände des Gastgewerbes,
des Campingwesens und der Tourismusorganisationen. Betriebe, Campingplätze oder
private Anbieter mit der Kennzeichnung n.t. haben an der freiwilligen
Klassifizierung nicht teilgenommen. Ein Rückschluss auf ihren Standard ist damit
nicht verbunden.“